Kinderrechte ins Grundgesetz – Neue Debatte zu Kindergrundsicherung

Kinderrechte ins Grundgesetz – Neue Debatte zu Kindergrundsicherung
Bild von Hai Nguyen Tien auf Pixabay
von 19. September 2024

Zum Weltkindertag am 20. September unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ erklärt der Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Paech:

 

„Alle Jahre wieder zum Weltkindertag betont die Politik, Kinderrechte zu achten und brüstet sich mit der vollmundigen Ankündigung, Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen zu wollen. Ich nehme die Berliner Regierungsparteien und ihren Koalitionsvertrag beim Wort. Viel Zeit ist nicht mehr. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe. Die Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – und zwar jetzt.

Erwachsene Politik irrt, wenn sie meint, sie könne allein bestimmen, ob, wann und wie Kinder in Entscheidungen einbezogen werden. Die Beteiligung von jungen Menschen ist kein Kann, sondern ein Muss. Nicht zuletzt das neue Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz als auch die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz des Bundes sind an dieser Stelle eindeutig: Keine Entscheidung ohne Kinder und Jugendliche. Keine Entscheidung gegen Kinder und Jugendliche. Junge Menschen tun gut daran, weiterhin sehr deutlich ihre Interessen zu artikulieren und eine Beteiligung einzufordern: Kein Erwachsener darf sich daran vorbeimogeln.

Politik für Kinder und Jugendliche gehört nach oben auf die Prioritätenliste. Fakt ist: Wir brauchen die Kindergrundsicherung. Die Bildungs- und Zukunftschancen von jungen Menschen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Ziel muss sein, für alle Kinder gute Startbedingungen zu schaffen.“

Hintergrund:

Vor 30 Jahren am 2. September 1990 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft, die zuvor am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen worden war. Der Deutsche Bundestag hat die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ratifiziert. Seitdem diskutiert Deutschland über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz – insbesondere alle Jahre wieder rund um den Weltkindertag. In Sachsen-Anhalt sind im Jahr 2014 Kinderrechte in die Verfassung des Landes aufgenommen worden.

Der 20. September wird auf Initiative der UNO als Weltkindertag begangen. Er feiert in diesem Jahr seinen 70. Geburtstag. Er steht unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern, dass die Politik ihre Prioritäten verstärkt auf Kinder ausrichten muss.

Neben dem Weltkindertag werden in Deutschland wie auch international der 1. Juni als Internationaler Tag des Kindes und der 20. November als weiterer Weltkindertag begangen. Ersterer hat seinen Ursprung in Asien und wird seit den 1950-er Jahren insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern gefeiert. Der Ehrentag im November geht auf eine Initiative des Kinderhilfswerkes UNICEF zurück.