Keine ausländische Adresse im Personalausweis

Urteile | Vermischtes
von hallelife.de | Redaktion
Der Ausschluss ausländischer Anschriften sei durch das Erfordernis nachprüfbarer Angaben gerechtfertigt, da nicht alle Länder über ein gleichermaßen funktionierendes Melderegister verfügten (Az.: VG 23 K 777.17).
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