Keine Verweigerung – Justizministerium unterstützt Rechtsausschuss bei Aufarbeitung

von 7. Juli 2020

Die Berater wünschen zu diesem Zweck unmittelbare Befragungen der Justizbediensteten außerhalb von Ausschusssitzungen. In einem Schreiben vom 3. Juli 2020 an den Rechtsausschuss hat Justizstaatssekretär Dr. iur. Dr. h.c. Josef Molkenbur klargestellt, dass dies die Landesverfassung nicht vorsieht.

Der SPIEGEL-Artikel rückt diese Klarstellung in unzutreffender Weise in die Nähe einer Verweigerungshaltung. Das ist jedoch eine Fehlinterpretation. Im Gegenteil bestehen beim Justizministerium nicht die geringsten Vorbehalte gegen die beabsichtigten Befragungen der Justizbediensteten, allerdings im Rahmen des geltenden Rechts. Gerade deshalb hat Justizstaatsekretär Dr. iur. Dr. h.c. Molkenbur in seinem Schreiben den Kompromissvorschlag unterbreitet, in einer oder mehreren Sondersitzungen des Rechtsausschusses den Beratern zu ermöglichen, Justizbedienstete im Rahmen dieser Sitzungen zu befragen.

Dies zeigt den Willen des Justizministeriums, die Aufarbeitung konstruktiv und vorbehaltlos zu begleiten. Im Rahmen des geltenden Rechts wird weiterhin jedwede Unterstützung ermöglicht.