Zurzeit sind keine Nachrichten vorhanden.
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns und der neuen seit heute, 8. März 2021, gültigen Zehnten Verordnung über Maßnahmen zur Ausbreitung der Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Sachsen-Anhalts gelten bis mindestens zum 28. März 2021 für die Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe folgende Änderungen und Hinweise, um das Ansteckungs- und Ausbreitungsrisiko des Coronavirus weiterhin zu minimieren.
Mit der 10. Corona-Eindämmungsverordnung setzt die Landesregierung die Verabredungen um, welche die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder unter der Voraussetzung einer Inzidenz von 50 bis 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner getroffen hatte. Perspektivisch soll es demnach für die nächsten Wochen bei einem stabilen Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen. Die Verordnung gilt bis zum 28. März.
Das Ministerium für Bildung gibt auf der Basis der 7-Tages-Inzidenz der vorherigen sieben Tage jeweils am Donnerstag bekannt, welche Form des Schulbetriebs in der folgenden Woche für die Schulen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten angewandt wird.
Der Katastrophenschutz-Stab tagt seit dem 18.12.2020 aufgrund einer Inzidenz von 200 steigend, auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 S. 2 KatSG-LSA. Am 12.01.2021 erreichte die Inzidenz mit 335 ihren Höchstwert.