Bundeswehr baut Ausbildungsanlage für Kampfmittelabwehrkräfte

Bundeswehr baut Ausbildungsanlage für Kampfmittelabwehrkräfte
von 21. März 2024

Seit mehr als zwanzig Jahren werden auf dem Standortübungsplatz der Bundeswehr Gera „Zeitzer Forst“ Kampfmittelabwehrkräfte ausgebildet. Kampfmittelabwehrkräfte der Bundeswehr sind speziell ausgebildete Fachkräfte, die auf Truppenübungsplätzen im Inland sowie bei Einsätzen im Ausland Blindgänger oder Sprengfallen suchen, finden und unschädlich machen. Um die Ausbildung der eigenen Soldatinnen und Soldaten nachhaltig verbessern zu können und um in einer effizienten und fachlich hochkonzentrierten Lehrumgebung die vielfältigen Lagen besser trainieren zu können, werden die seit jeher auf dem Standortübungsplatz der Bundeswehr praktizierten Übungen auf einer eigens hierfür entwickelten und künftig neu zu errichtenden Ausbildungsanlage ermöglicht.

 

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die bisherige Sperrung von Flächen und Wegen auf dem Standortübungsplatz zur Vorbereitung und Durchführung dieser sehr anspruchsvollen Ausbildung entfällt und die Übungsräume können noch wirtschaftlicher durch die standortnahen Truppenteile genutzt werden.

Bauplanung, Genehmigungsverfahren und Bauausführung werden durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr sowie durch das Bau- und Liegenschaftsamt Sachsen-Anhalt veranlasst. Damit ist maximale Sicherheit bei Wahrung aller umwelt- und naturschutzrechtlicher Anforderungen gewährleistet.

Der Standortälteste Gera weist aus gegebenem Anlass erneut auf das ganzjährige Verbot hin, den Standortübungsplatz Gera „Zeitzer Forst“ zu betreten oder zu befahren, da es sich um einen militärischen Sicherheitsbereich handelt und nicht um ein Naherholungsgebiet. Der Standortübungsplatz GERA „ZEITZER FORST“ ist eine für die Öffentlichkeit gesperrte und als solche rundumlaufend gekennzeichnete militärische Anlage im Sinne des Gesetzes. Es ist verboten, Ausbildungsmaterial, Munition und Munitionsteile zu berühren oder aufzunehmen.

Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten, da Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgt werden.

Es besteht Gefahr für Leib und Leben durch mögliche Blindgänger!

Darüber hinaus werden durch unbefugtes Betreten der Ausbildungsbetrieb und die Übungsvorhaben der Soldaten gestört.

Der Standortälteste Gera bittet die Bevölkerung herzlich, das Betretungsverbot im Interesse der Sicherheit zu beachten!

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: