Die Stallpflicht für Geflügel in den Städten Weißenfels und Lützen wird am 6. März 2021 aufgehoben. Die Freilandhaltung von Geflügel ist somit wieder möglich. Die Regelung umfasste Hühner, Trut-, Perl-, und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.