Kfz-Werkstätten dürfen Leistungen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs durch den Kunden nicht besprochen und vereinbart wurden, nicht berechnen. Darauf weist der ADAC hin. So kommt es immer wieder vor, dass bestimmte Dienstleistungen wie Wischwasser nachfüllen oder Ölwechsel ohne eindeutigen Auftrag des Kunden vorgenommen werden. Im aktuellen Fall liegt dem ADAC die Werkstattrechnung einer Autofahrerin vor, in der eine Corona bedingte Desinfektion des Fahrzeugs mit pauschal 50 Euro veranschlagt wurde, ohne dass dies zuvor vereinbart worden war.