Mit dem Beschluss des Bundesinfektionsschutzgesetzes treten ab heute, d. 23. April 2021, neue bundesweite Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft.
Für Fahrgäste in den Zügen, S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen im MDV-Gebiet gilt nunmehr die Pflicht zum Tragen einer Maske mit mindestens FFP2- oder vergleichbarem Standard. Die sogenannten „OP-Masken“ und Alltagsmasken sind damit nicht mehr zulässig.