Schneechaos in Deutschland! Wenn sich Schneeberge vor der Haustür türmen, heißt es Ärmel hochkrempeln und schippen, was das Zeug hält. Bis zu welcher Grundstücksgrenze und Uhrzeit geräumt werden muss, ist sogar gesetzlich geregelt. Ob nun aber Mieter, Vermieter oder ein beauftragter Dienstleister den Winterdienst übernehmen, ist in Mietshäusern in der Regel im Mietvertrag festgehalten. Wer seine Immobilie selbst bewohnt, ist ohnehin in der Pflicht, Gehwege und Zuwegung freizuhalten. Doch wie steht es mit Balkonen und Dachterrassen? Gibt es auch hier eine Räumpflicht? Und wenn ja, wer muss zur Schaufel greifen? Die Experten erklären die Rechtslage.