Zwei Haftbefehle – Zwei zahlende Mütter

Zwei Haftbefehle – Zwei zahlende Mütter
von 16. Juli 2024

Am Montag, den 15. Juli 2024 vollstreckten Bundespolizisten in Halle (Saale) gleich zwei Haftbefehle, bei denen jeweils die Mutter ihren Sohn vor einer Haftstrafe bewahrte, indem sie den erlösenden Betrag zahlte:

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn suchte seit September letzten Jahres nach einem 28-Jährigen, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine offene Geldstrafe von 300 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen zu verbüßen hatte. Diesen kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 11:00 Uhr und konfrontierte den Mann mit dem Haftbefehl. Seine Mutter, die sich an seiner Seite befand, zahlte die offene Forderung für ihren Sohn und ersparte ihm somit eine Inhaftierung. Eine Mitnahme zur Dienststelle blieb dem Gesuchten aus Ungarn dennoch nicht erspart, da der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann außerdem von der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) aufgrund eigener Ermittlungen wegen Diebstahls zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war und für eine ausstehende Beschuldigtenvernehmung wegen eines Fahrgelddeliktes gesucht wurde. Diese konnte noch am selbigen Tag durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Magdeburg durchgeführt werden.

Nur wenige Stunden später, gegen 15:40 Uhr, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in der Haupthalle des Hauptbahnhofes Halle (Saale) einen 24-Jährigen. Die Feststellung der Personaldaten und der Abgleich dieser im Fahndungssystem der Polizei ergab auch hier einen offenen (Erzwingungs-)haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Demnach verurteilte das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen den Deutschen bereits im Februar 2023 aufgrund eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu sieben Tagen Erzwingungshaft. Da er sich trotz ergangener Ladung dem Strafantritt nicht gestellt hatte, erließ die besagte Staatsanwaltschaft den Haftbefehl im Oktober 2023. Diesen eröffneten die Bundespolizisten den Mann, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Durch die Zahlung von 310 Euro konnte er der Haft entgehen. Er kontaktierte seine Mutter telefonisch und auch hier bewahrte diese ihren Sohn vor sieben Tagen hinter Gittern und beglich die ausstehende Summe. Beide Männer konnten nach Abschluss der notwendigen polizeilichen Maßnahmen demnach wieder auf freiem Fuß gesetzt werden. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibenden Behörden über die beiden Aufgriffe und die geleisteten Zahlungen.