Vorsätzliche Brandstiftung in Tröglitz

von 4. April 2015

Bei dem Mehrfamilienhaus handelt sich um jenes, das für die Unterbringung von Asylbewerbern vorgesehen war. Das Haus hat zwei Eingänge mit den Hausnummern 28 und 30. Im Haus Nr. 28 war eine Wohnung bewohnt. Dort wohnte ein deutsches Paar.

Der Brand brach in dem Bereich des unbewohnten Teils mit der Nr. 30 aus.

Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen drangen eine oder mehrere Personen in das Haus ein und verursachten den Brand. Dabei wurde mit großer Wahrscheinlichkeit auch Brandbeschleuniger verwendet. An dem Haus wurde letztendlich der gesamte Dachstuhl beschädigt. Außerdem wurden weitere Teile des Hauses in Mitleidenschaft gezogen, so dass dieses derzeit nicht bewohnbar ist.

Glücklicherweise konnte Schlimmeres abgewendet werden. Aufmerksame Nachbarn des betroffenen Hauses hatten den Brand bemerkt und die Bewohner der Hausnummer 28 darüber informiert, so dass diese rechtzeitig ihre Wohnung unverletzt verlassen konnten.

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen wird von einer schweren Brandstiftung ausgegangen. Auch ein versuchtes Tötungsdelikt kann nicht ausgeschlossen werden.

Der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Außerdem haben das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd zur Klärung der Geschehnisse eine gemeinsame Ermittlungsgruppe gebildet. Mit Hochdruck werden dort die Ermittlungen geführt.

Die Ermittlungen stehen noch am Anfang. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Details zum Sachstand benannt werden.

Sofern Personen Hinweise zu den Geschehnissen in Tröglitz geben können, werden sie gebeten sich an die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, unter der Telefonnummer 0345 / 224 1292 bzw. jede andere Polizeidienststelle zu wenden.