Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit
Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit -Foto : Zoll
von 12. Juni 2024

Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Sangerhausen, Stendal (ots)

 

13 Straf- sowie 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden durch Magdeburger Zöllnerinnen und Zöllner in 40 überprüften Objekten des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes in Sachsen-Anhalt eingeleitet.

Am 08. Juni 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet entsprechende verdachtsunabhängige Prüfungen durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

“In Sachsen-Anhalt waren 85 Bedienstete des Hauptzollamts Magdeburg beteiligt und haben in 40 Objekten insgesamt 169 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie eine Arbeitgeberprüfung durchgeführt. In 48 Fällen sind weitere Prüfungen der FKS erforderlich, da bspw. der Verdacht von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz besteht oder Anhaltspunkte vorhanden sind, dass Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten wurden.” teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg mit.

Die 13 Straf- sowie 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder aufgrund von Verstößen gegen die Aufzeichnungs- und Meldepflichten eingeleitet. Die Beamten der FKS haben außerdem gegen insgesamt 8 Beschuldigte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Ausübung einer Beschäftigung aufgrund fehlender Arbeitserlaubnisse eingeleitet. In weiteren Fällen wurden Ermittlungen gegen den Arbeitgeber aufgenommen wegen des Verdachts der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Aufenthaltstitel.

Darüber hinaus versuchten vier Personen in Halle (Saale) sich den Prüfungen des Zolls zu entziehen.

Somit schließen sich an die durchgeführten Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.