Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hat eine gute Nachricht für tausende Händler, Gastronomen und weitere Betriebe in der Region, die elektronische Kassensysteme verwenden: Eine Frist, die viele Unternehmen in der Coronazeit zusätzlich stark belastet, bleibt zwar bestehen – ein Versäumnis werden die sachsen-anhaltischen Behörden aber unter bestimmten Voraussetzungen sechs Monate lang nicht beanstanden. Es geht um die Pflicht, in Registrierkassen bis zum Ende des Monats eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung (tSE) zu integrieren.