Schwarzarbeit – Bewährungsstrafe gegen Arbeitgeber aus Halle

Schwarzarbeit – Bewährungsstrafe gegen Arbeitgeber aus Halle
von 24. Mai 2024

Durch das Landgericht Halle ist ein 47-Jähriger aus Halle (Saale) in seiner Funktion als Arbeitgeber rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 33 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

 

Durch umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg wurde festgestellt, dass der Verurteilte in den Jahren 2017 bis 2019 als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigte, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Der Arbeitgeber meldete seine Arbeitnehmer nicht bzw. nicht richtig gegenüber den Krankenkassen an und zahlte diesen Schwarzlöhne in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro aus. Die dadurch vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf eine Höhe von insgesamt 450.071,19 Euro.