Sachsen-Anhalt steigert Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen

Sachsen-Anhalt steigert Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen
von 16. August 2024

Migration – Halbjahresbilanz 2024

 

Das Land Sachsen-Anhalt konnte die Zahl der Abschiebungen inklusive Dublin-Überstellungen von ausreisepflichtigen Ausländern im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum noch einmal deutlich intensivieren. Insgesamt wurden 325 Abschiebungen erfolgreich umgesetzt. Das waren 18 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2023 (275 Abschiebungen). Bereits im Jahr 2023 konnten deutlich mehr ausreisepflichtige Ausländer als noch im Jahr 2022 (+ 54 Prozent) abgeschoben werden. Die meisten Abschiebungen wurden im ersten Halbjahr 2024 in die Zielländer Georgien, Nordmazedonien, Österreich, Indien und Frankreich vollzogen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Sachsen-Anhalt schöpft seine Möglichkeiten für Abschiebungen auch weiterhin aus. Jeder, der ausreisepflichtig ist, muss Sachsen-Anhalt verlassen.“

Auch die Zahlen der freiwilligen Ausreisen sind erneut gestiegen: von 232 im ersten Halbjahr 2023 auf 265 im ersten Halbjahr 2024. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 14 Prozent.

Im ersten Halbjahr 2024 haben damit insgesamt 590 ausreisepflichtige Ausländer Sachsen-Anhalt wieder verlassen (1. Halbjahr 2023: 507). Bei freiwilligen Ausreisen tritt das Land vollständig in Vorleistung, da eine freiwillige Ausreise mit Landesmitteln immer noch wirtschaftlicher ist, als ein weiterer Verbleib der Personen im Bundesgebiet. Da der Bund Schwierigkeiten bei der zügigen Bearbeitung des Rückkehrförderprogrammes REAG/GARP 2.0 hat und noch zahlreiche aufgelaufene Förderanträge durch den Bund abzubauen sind, hat das Land befristet und vorleistend sein Landesprogramm für bestimmte relevante Zielstaaten geöffnet, um eine Förderung freiwilliger Ausreisen ohne erhebliche Verzögerungen zu ermöglichen. Damit verhindert das Land Sachsen-Anhalt, dass freiwillige Ausreisen ins Stocken geraten.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang macht auch deutlich: „Der Bund ist weiterhin in der Pflicht, Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Syrien und Afghanistan kurzfristig zu ermöglichen. Dies ist aber nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt ist zeitnah eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien erforderlich. Anders als vor zehn Jahren könnte es mittlerweile wieder sichere Regionen in Syrien geben. Somit geht es nicht nur um Abschiebungen nach, sondern auch um die Begrenzung der Neuzugänge aus Syrien.“

Zum Stand 30. Juni 2024 befanden sich 263 Ausreisepflichtige aus Afghanistan (30. Juni 2023: 347) und 293 Ausreisepflichtige aus Syrien (30. Juni 2023: 351) in Sachsen‑Anhalt.