Rundfunkbeiträge: Kabinett beschließt Entbindung der Kommunen von der Zuständigkeit für die Vollstreckung

Rundfunkbeiträge: Kabinett beschließt Entbindung der Kommunen von der Zuständigkeit für die Vollstreckung
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
von 17. September 2024

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Nach § 7a des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA) sind für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkbeiträge und rückständige Rundfunkgebühren bislang die Gemeinden, mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden, und die Verbandsgemeinden (nachfolgend Kommunen) zuständig; diese Regelung existiert bereits seit Inkrafttreten des ersten VwVG LSA im Jahr 1994.

 

Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge hat sich bei einem Teil der Kommunen als personalwirtschaftliche und finanzielle Belastung erwiesen. Daher ist mit der Änderung des Gesetzes eine Übertragung der Aufgaben der Vollstreckungsbehörde auf den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vorgesehen. Der MDR soll demzufolge in den Katalog der zur Vollstreckung befugten Behörden aufgenommen werden, und die bislang für die Vollstreckung zuständigen Kommunen werden von dieser Aufgabe entbunden. Damit soll der MDR die Möglichkeit erhalten, zukünftig rückständige Rundfunkbeiträge und -gebühren selbst zwangsweise durchzusetzen. Dies kann mit eigenen besonders bestellten Bediensteten erfolgen oder der MDR soll sich nach Maßgabe des VwVG LSA der Gerichtsvollzieher bedienen können. Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden und am 1. Januar 2026 in Kraft treten.