Landesregierung beschließt Haushaltsplanentwurf

Landesregierung beschließt Haushaltsplanentwurf
von 17. September 2024

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 17. September 2024 den von Finanzminister Michael Richter vorgelegten Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/26 beschlossen.

 

Die Etatplanung fand unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen statt. Die wirtschaftliche Erholung verzögert sich, und die zu erwartenden Steuereinnahmen fallen deutlich niedriger aus, als noch Ende vergangenen Jahres prognostiziert. Zugleich steigt der Kostendruck bedingt durch Inflation und Tarifsteigerungen erheblich.

Dennoch ist es der Landesregierung gelungen, einen verfassungskonformen Regierungsentwurf zu erarbeiten.

Die Schuldenbremse wird eingehalten. Der Etatentwurf kann nun rechtzeitig dem Landtag vorgelegt werden.

Die geplanten Ausgaben liegen 2025 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2024 und steigen 2026 leicht an:

 

  2024 2025 2026
Ausgaben 15,2 Mrd. Euro 15,1 Mrd. Euro 15,6 Mrd.  Euro

 

Der Regierungsentwurf ist indessen kein Sparhaushalt.

Die Investitionsausgaben werden auf hohem Niveau fortgeführt.

Die Wirtschaftsförderung, für die das Land auch vom Bund Mittel erhält (GRW-Mittel), wird ebenfalls fortgeführt. Das Land stellt den dafür notwenigen Landesanteil bereit. Ebenso sind für die kommenden Jahre wieder erhebliche Investitionen in die öffentliche Infrastruktur geplant.

Für Fördermaßnahmen stehen im Übrigen auch in den Jahren 2025 und 2026 wieder umfangreiche EU-Mittel bereit (2025: 586 Millionen Euro, 2026: 670 Millionen Euro).

Auch die Kommunen werden 2025/2026 mehr Geld vom Land erhalten.

Mehr als 2,1 Milliarden Euro werden den Kommunen nach dem Finanzausgleichgesetz in Ergänzung zu ihren eigenen Einnahmen zur Verfügung gestellt. Die Finanzausgleichsmasse steigt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um rund 40 Millionen Euro an.

Die Kinderbetreuung bleibt auf hohem Niveau erhalten.

Weiterhin wird auch intensiv in die Digitalisierung der Verwaltung investiert.

Die Landesregierung hat einen Nachbesetzungsstopp beschlossen. Dieser findet ausschließlich in der allgemeinen Verwaltung statt, Lehrkräfte und Polizisten sind hiervon ausgenommen. Auch Auszubildende, Anwärter und Referendare können weiter eingestellt und später übernommen werden. Dies trägt auch dem Umstand Rechnung, dass das Land im Vergleich zu anderen Ländern eine überdurchschnittlich hohe Personalausstattung hat. Auch Ende 2026 wird das Land trotz dieser Maßnahme immer noch mehr Personal beschäftigen als andere vergleichbare Länder, die ihre Aufgaben schon jetzt mit weniger Personal erledigen. Insofern geht es hier um eine Rückführung auf Normalmaß. Diese ist aber notwendig, um die beschriebene inhaltliche Schwerpunktsetzung zu finanzieren.

Finanzminister Michael Richter: „Der Doppelhaushaltsentwurf gibt die richtigen Antworten in einer schwierigen Zeit. Die Ausgaben insgesamt steigen nur moderat, gespart wird bei der Bürokratie. So schaffen wir den notwendigen Spielraum für Investitionen und Wirtschaftsentwicklung. Kurzum: Mit diesem Haushalt stärken wir die Zukunftsfähigkeit unseres Landes dauerhaft.“

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