Stadtverwaltung informiert zum Bildungspaket

von 29. März 2011

Ende Februar hatten Bundestag und Bundesrat die Hartz IV-Reform mit dem Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Doch auch wenn das Gesetz ab 1. April gelten soll, in den Kommunen herrscht vielfach noch Ratlosigkeit. Denn die genauen Gesetzestexte sind noch nicht veröffentlicht. „Es ist schwierig etwas umzusetzen, wenn das Gesetz erst kommt“, beklagte Sylvia Tempel, Chefin des Jobcenters in Halle (Saale).

Aber den Betroffenen will man die Leistungen trotzdem so schnell wie möglich zukommen lassen, darüber informierten Stadtverwaltung und Jobcenter am Dienstag. Immerhin gibt es rund 11.800 Kinder und Jugendliche – und da fängt schon die Verwirrung an. Für 10.000 Betroffene ist das Jobcenter, für 1.800 das Sozialamt zuständig. Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Haushalte mit Arbeitslosengeld-II-Bezug sind ausschließlich an das Jobcenter in Halle (Saale), Neustädter Passage 6 zu richten, beziehungsweise können auch in der Neustädter Passage 3 am Empfang abgegeben werden. Alle übrigen Empfängergruppen richten ihre Anträge an das Sozialamt Halle, Südpromenade 30. Der entsprechende Antragsvordruck liegt sowohl im Jobcenter wie auch im Sozialamt zur Abholung bereit.

Insgesamt rechnet die Stadtverwaltung damit, dass rund 5,2 Millionen Euro über das Bildungs- und Teilhabepaket ausgereicht werden können. Unter anderem können bis zu zehn Euro im Monat für Vereinsmitgliedschaften übernommen werden, hinzu kommt die Mittagessenversorgung in den Kindereinrichtungen, betroffene Eltern müssen einen Euro zahlen, den Rest übernimmt der Bund.