Bundesprogramm fördert „National wertvolle Kultureinrichtungen“

Bundesprogramm fördert „National wertvolle Kultureinrichtungen“
von 30. Juli 2024

Im Rahmen des Programms „Investitionen für national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ fördert die Bundesregierung gezielt die kulturelle Infrastruktur in Deutschland. Durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden Fördermittel zum nachhaltigen Erhalt sowie zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.

 

Staats- und Kulturminister Rainer Robra ruft Kultureinrichtungen im Land auf, sich zu bewerben: „Unsere Geschichte und Gegenwart beständig zu reflektieren und zu erzählen ist eine wichtige Aufgabe, der sich viele Kultureinrichtungen im Lande verpflichtet sehen. Ich danke Staatsministerin Claudia Roth daher für Ihre Unterstützung im Rahmen dieses Programms. Es ermöglicht national wertvollen Kultureinrichtungen die Umsetzung nachhaltiger Projekte auch mit Blick auf kommende Generationen. Sachsen-Anhalts Kulturlandschaft strahlt weit über die Landesgrenzen hinaus und wird dies auch in Zukunft tun.“

 

Jährlich bis zu 20 Millionen Euro sind im Bundeshaushalt für die Umsetzung des Programms vorgesehen, davon gehen Investitionsmittel in Höhe von jährlich 1-2 Millionen Euro an das Land Sachsen-Anhalt. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die andere Hälfte muss durch das Land und die Antragsteller kofinanziert werden.

 

Für die Umsetzung der Investitionen gelten folgende Grundsätze:

  • Gefördert werden kulturelle Investitionen für national bedeutsame Kultureinrichtungen. Dazu zählen insbesondere bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen (z.B. museale, sicherheits- und veranstaltungstechnische, administrative, energetische, digitale Beschaffungen), sofern die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten möglichst überwiegend für kulturelle Zwecke (ggf. künftig) genutzt werden.
  • Aspekte der Nachhaltigkeit sind angemessen zu berücksichtigen – insbesondere der ressourcen- und klimaschonende Einsatz von Materialien und die Verbesserung der ökologischen Bilanz des laufenden Betriebs.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion, der kulturellen Teilhabe und Vielfalt, der Geschlechtergerechtigkeit sowie der aktiven kulturellen Vermittlung an Besucher aus dem In- und Ausland sind mit Blick auf einen möglichst öffentlichen und diskriminierungsfreien Zugang zu kulturellen Angeboten erwünscht.
  • Ausgeschlossen ist die Förderung von Grunderwerb, Ankäufen von beweglichem Kulturgut, von Publikationen, Eröffnungsfeiern sowie die Finanzierung laufender Personal- und Sachausgaben einschließlich der Folgekosten.

 

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bittet interessierte Einrichtungen und Projektträger, ihre Fördervorschläge bis zum 15. September 2024 einzureichen.

Nähere Informationen und Antragsformulare können bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt abgefragt werden: Referat61-Antrag@stk.sachsen-anhalt.de