Bundesgerichtshof schafft Klarheit für Kunden und Sparkasse

Bundesgerichtshof schafft Klarheit für Kunden und Sparkasse
Bundesgerichtshof - Erbgroßherzogliches Palais mit Brunnen - Foto von Joe Miletzki
von 9. Juli 2024

Die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden haben im Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) obsiegt. Der BGH hat damit den Forderungen der Verbraucherzentralen eine Absage erteilt.

 

Mit dem heutigen Urteil des BGH zum Referenzzinssatz besteht endlich Rechtssicherheit für die Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen. Damit scheitert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit der Durchsetzung seiner unrealistischen Forderungen. „Es ist gut und wichtig, dass nach langen juristischen Auseinandersetzungen nun Rechtssicherheit bei Kunden und uns Sparkassen besteht“, wertet Vorstandsmitglied Christian Rothe das Urteil des BGH.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte bereits im Februar 2023 mit sachverständiger Hilfe festgestellt, dass die Zinsanpassungen in den berechtigten Sparverträgen auf der Grundlage der Umlaufrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren (Zeitreihe der Deutschen Bundesbank mit der ehemaligen Kennung WU9554) vorzunehmen sind. Der vzbv ging gegen dieses Urteil in Revision. In seiner Begründung stellte der BGH nunmehr fest, dass die von der Verbraucherzentrale präferierte Bezugnahme auf die Umlaufrenditen von Hypothekenpfandbriefen (Zeitreihe WX4260) als Referenzzins nicht in Betracht kommt. Damit sind die bislang von der Verbraucherzentrale auf dieser Grundlage vorgenommenen Berechnungen nicht zutreffend. Der aktuelle Richterspruch betrifft in der Saalesparkasse ausschließlich Kunden mit Prämiensparverträgen ohne Zinsanpassungsklausel, die sich in das Klageregister der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale eingetragen hatten. Handlungsbedarf besteht für diese jedoch nicht. Die Saalesparkasse wird auf die anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden zeitnah und aktiv zukommen.