Ausweitung des Projektes „Schülergremium“

Ausweitung des Projektes „Schülergremium“
von 13. September 2024

Freie Träger können sich um eine Förderung bewerben

 

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Ausweitung des erfolgreichen Projekts „Schülergremium“.

 

Das erste „Schülergremium“ in Sachsen-Anhalt hatte 2008 im Rahmen eines Modellprojektes im Harz seine Arbeit aufgenommen. In dem auch als „Schülergericht“ oder „Teen-Court“ bezeichneten Gremium reden geschulte Jugendliche an einem neutralen Ort mit gleichaltrigen Beschuldigten über deren Straftat (zum Beispiel Diebstahl, Beleidigung und Körperverletzung) und legen dabei Sanktionen fest, etwa die Teilnahme an einem Arbeitseinsatz, Verkehrsunterricht oder die schriftliche Auseinandersetzung mit dem Geschehenen. Die Arbeit eines Schülergremiums erfolgt immer in Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden.

Aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) stehen in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Förderbereich „Sonstige Beihilfen und Unterstützungen (Präventionsprojekte)“ Mittel zur Verfügung, um weitere „Schülergremien“ im Land Sachsen-Anhalt finanziell zu fördern und zu unterstützen. Insgesamt stehen bis zum 31. Dezember 2027 voraussichtlich insgesamt 540.000 EURO bereit. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und beinhaltet die Finanzierung von projektbezogenen Personalausgaben und einer darauf beruhenden Restkostenpauschale in Höhe von 15 Prozent.

Interessierte freie Träger der Straffälligenhilfe können sich mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 4. Oktober 2024 um eine Förderung bewerben. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem Projektauswahlverfahren. Der Zeitpunkt des Beginns der Förderungen wird im Anschluss an das Projektauswahlverfahren festgelegt. Verspätet eingereichte Projektkonzeptionen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zu den Projektinhalten, den Fördervoraussetzungen sowie zur Einreichung eines Förderantrags: lsaurl.de/Schuelergremium