Das andere Rad, wies Manipulationen im Bereich der Rahmennummer auf. Beide Männer machten keine Angaben zur Herkunft der Räder. Die Fahrräder wurden sichergestellt. Sowohl der 28 als auch der 29-Jährige erhalten Strafanzeigen wegen Diebstahls und Hehlerei. Befremdlich war für die Beamten , dass der 29-Jährige eine Armbrust mit sich führte. Eine Handhabe dagegen gibt es laut Gesetz nicht. Das Führen dieser ist Personen ab 18 Jahren erlaubt.