Schuljahr in Sachsen-Anhalt endet –

Schuljahr in Sachsen-Anhalt endet –
von 20. Juni 2024

211.000 Schülerinnen und Schüler starten in die Sommerferien – Ferienlerncamps zur Aufholung von pandemiebedingten Lernrückständen bis 2026 gesichert

 

Nach Erhalt ihrer Zeugnisse beenden am Freitag, 21. Juni 2024, ca. 211.000 Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt – davon ca. 189.500 an öffentlichen und ca. 21.500 an freien Schulen – das Schuljahr 2023/24.

 

Bildungsministerium Eva Feußner: „Die Auswirkungen von Konflikten in der Welt auf unsere Schulen, die weiterhin spürbaren Folgen der Pandemie für unsere Schülerinnen und Schüler oder die politische Polarisierung unserer Gesellschaft – das zurückliegende Schuljahr war erneut durch vielfältige Herausforderungen für unsere Lehrkräfte und alle an Schule Beteiligten geprägt und das bei gleichzeitig weiterhin angespannter Personalsituation“. Ministerin Feußner spricht allen Lehrkräften Wertschätzung für ihre gute Arbeit und ihr kontinuierliches Engagement im zurückliegenden Schuljahr aus. „Nun wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern eine erholsame und schöne Ferienzeit.“

Der erste Schultag des im Anschluss an die Ferien beginnenden Schuljahres 2024/2025 ist Montag, der 5. August 2024.

 

Aufholen nach Corona – Ferienlerncamps bis 2026 gesichert

Mit einem eigenen Landesprogramm („Sondervermögen Corona Sachsen-Anhalt“) hat das Land die Grundlage dafür geschaffen, nahtlos an die im vergangenen Jahr beendete Förderung des Bundes (Aktionsprogramm “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche”) anzuknüpfen.

Im Rahmen dieses Sondervermögens bietet das Land in den Sommerferien insgesamt 67 fünftägige Ferienlerncamps an. Damit handelt es sich um die bislang größte Kapazität der seit den Sommerferien 2021 gestarteten und wiederkehrenden Lerncamps.

Ziel ist es, entstandene pandemiebedingte Lernrückstände sowie nachteilige psychosoziale Auswirkungen bei Schülerinnen und Schülern zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Die Camps richten sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 der Sekundar-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen sowie der Gymnasien und fokussieren auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Neben täglichen vier Unterrichtseinheiten werden an den Nachmittagen Freizeitangebote vorgehalten.

Die Ferienlerncamps werden in Kooperation mit dem Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Jugendherbergswerkes und dem Landesverband der Volkshochschulen durchgeführt. Bislang konnten im Rahmen von insgesamt 120 Lerncamps an verschiedenen Jugendherbergsstandorten ca. 2.400 Schülerinnen und Schüler von einer Teilnahme profitieren. Aufgrund des gleichbleibend hohen Bedarfs, der sich durch eine ungebrochene Nachfrage zeigt, konnte die Fortführung der Ferienlerncamps bis einschließlich 2026 finanziell und logistisch gesichert werden. Damit werden bis dahin Kapazitäten von bis zu 470 Lerncamps für ca. 10.000 Schülerinnen und Schüler bestehen.

 

Sorgentelefon

Bei Problemen, die im Zusammenhang mit dem Zeugnis aufkommen, steht Kindern und Jugendlichen sowie Eltern ein Sorgentelefon zur Verfügung.

Schülerinnen und Schüler können sich an die „Nummer gegen Kummer“ wenden, die immer Montag bis Sonnabend zwischen 14 und 20 Uhr kostenlos und anonym aus dem deutschen Festnetz und vom Handy erreichbar ist – unter: 116 111.

Eltern können sich unter 0800 – 111 0550 an das kostenlose „Elterntelefon“ wenden.

Informationen über schulpsychologische Beratung finden Sie im Netz auf den Seiten des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt: Landesschulamt Sachsen-Anhalt: Schulpsychologische Beratung.

 

Unterrichtsversorgung

Auch im kommenden Schuljahr – das erneut steigende Schülerzahlen, insbesondere durch Migration, bedeuten wird – bleibt die Absicherung einer auskömmlichen Unterrichtsversorgung die oberste Priorität.

Das Ministerium für Bildung arbeitet weiterhin mit Hochdruck daran, ruhestandsbedingte Abgänge bei Lehrkräften zu kompensieren, mehr Lehrkräfte und Unterstützungspersonal einzustellen, das bestehende Personal besser und effizienter einzusetzen und für die zukünftigen Aufgaben angemessen zu qualifizieren.

In den zurückliegenden Monaten und Jahren haben das Ministerium und seine nachgeordneten Bereiche zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um die Unterrichtsversorgung an den Schulen des Landes zu sichern und Lehrkräfte sowie Unterstützungspersonal (pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Schulverwaltungsassistenzen) zu gewinnen und damit auch Lehrkräfte zu entlasten:

 

Allgemein-Rechtliche Maßnahmen:

  • Für alle vollausgebildeten Lehrkräfte ist eine Verbeamtung möglich.
  • Das Laufbahnrecht wurde flexibilisiert, so dass der Einsatz von Lehrkräften schulformübergreifend möglich ist.
  • Die Einstiegsvoraussetzungen für Lehrkräfte im Seiteneinstieg wurde flexibilisiert. Dies ermöglicht die Einstellung von Personen mit einem Bachelor-Abschluss, an Sekundar- sowie Gemeinschaftsschulen in ausgewählten Fächern den Einsatz von Personen mit einem Abschluss als Techniker/Meister/Fachwirt und an Grund- und Förderschulen den Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern.
  • Im Frühjahr 2023 wurde die Vorgriffsstunde eingeführt, ohne die die Unterrichtsversorgung etwa drei Prozentpunkte geringer ausgefallen wäre.

 

Anreizmechanismen:

  • Für Grundschullehrkräfte wurde die Anhebung der Besoldung auf A13 beschlossen, die stufenweise umgesetzt wird.
  • Es wurde die Möglichkeit geschaffen, freiwillig Zusatzstunden zu leisten, die attraktiv vergütet werden.
  • Für schwer besetzbare Stellen werden attraktive Zulagen gezahlt.
  • Für den Beginn des neuen Schuljahres wurden Lehrkräfte sowie pädagogisches Personal für den Einsatz in der mobilen Vertretungsreserve an Grundschulen gesucht. Für die ausgeschriebenen Stellen wird eine Zulage gezahlt.

 

Operative Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung:

  • Offene Stellen werden ganzjährig und nicht nur zu bestimmten Zeitpunkten ausgeschrieben.
  • Um die Bereitschaft zur Abordnung von Lehrkräften an Bedarfsschulen zu erhöhen, kann eine Zulage oder ein Zuschlag gezahlt werden. Auch Teilabordnungen sind möglich.
  • Vertretungslehrkräfte können flexibel eingestellt werden. Die Einstellungen können in direkter Abstimmungen zwischen Landesschulamt und Schulleitungen bei kurzfristigen Ausfällen zügig vorgenommen werden.
  • Durch frühzeitige Ansprache wird bei Lehrkräften für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand bzw. die Altersrente geworben. Als finanzielle Anreize stehen ein Zuschlag bzw. eine Zulage zur Verfügung.
  • Auch Lehramtsstudentinnen und -studenten können vergütet als Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden.
  • Seit 2021 rekrutiert Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland über Personalagenturen international Lehrkräfte für Regionen und Fächer mit besonderen Mangelsituationen.

 

Ausbildung von Lehrkräften:

  • Die Studienplatzkapazitäten an den beiden Universitäten des Landes wurden auf 1.200 Plätze erhöht.
  • Ab dem Wintersemester 2024/25 wird an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ein praxisintegrierendes, duales Studium angeboten, das zunächst auf Modellbasis läuft. Das Studium wird von Beginn an vergütet.
  • Seit 2023 wird das „Weltenretter-Stipendium“ an jährlich 25 Lehramtsstudierende vergeben. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten 600 Euro monatlich und verpflichten sich, nach dem Abschluss ihres Studiums und der erworbenen Lehramtsbefähigung an einer Schule in einer Bedarfsregion mit öffentlicher Trägerschaft in Sachsen-Anhalt zu unterrichten.
  • Der Vorbereitungsdienst wurde auf 16 Monate verkürzt und gleichzeitig der Praxisanteil erhöht. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden frühzeitig angesprochen und erhalten Stellenzusagen. Dies ermöglicht eine frühzeitige Bindung an ihre Einsatzschulen und bietet Planungssicherheit für beide Seiten. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nach Abschluss des zweiten Staatsexamens und vor Berufseintritt verstärkt in Schulen eingesetzt und auch entsprechend vergütet werden.
  • Die Qualifikation von Lehrkräften im Seiteneinstieg wird kontinuierlich weiterentwickelt. Neben der Einstiegsqualifikation bietet das Land Zertifikatskurse an den Universitäten und weitere berufsbegleitende Formate.

 

Werbung/Personalmarketing:

  • Das Land Sachsen-Anhalt wirbt im Rahmen der „Weltenretter-Kampagne“ umfassend für den Beruf der Lehrkraft und hat dabei alle Zielgruppen im Blick. Die Ansprache erfolgt über die Kampagnen-Webseite online, verschiedene Live-Events, ausgewählte Social-Media-Kanäle, digitale Außenwerbung, Anzeigen in Printmedien, Radiowerbung und Guerilla-Marketingaktivitäten.
  • Zwölf Mal im Jahr finden sog. Speeddatings statt, bei denen Schulen in Bedarfsregionen und am Lehrberuf interessierte Personen niedrigschwellig zusammengebracht werden.
  • Zudem finden regelmäßig virtuelle Speeddating-Veranstaltungen statt, die über die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit gesteuert werden. Hier wird über den Seiteneinstieg als Lehrkraft in den Schuldienst des Landes informiert und auf Fragen eingegangen.
  • Das Ministerium ist mit der „Weltenretter-Kampagne“ auf zahlreichen Berufs- und Studienorientierungsmessen im gesamten Land vertreten und informiert umfassend über den Beruf der Lehrkraft sowie das Lehramtsstudium an den beiden Universitäten des Landes.
  • Zudem werden Projekte zur Stärkung von Bedarfsregionen unterstützt: So fand z. B. im Oktober 2023 erstmals eine Veranstaltung statt, zu der Studierende aus den beiden Universitäten des Landes in den Landkreis Stendal eingeladen wurden, um die Schulen und deren Kollegien, aber auch die Altmark-Region als potenziellen zukünftigen Lebensmittelpunkt kennenzulernen.
  • Schulportraits als Imageclip: Ein authentischer Einblick in den Arbeitsort Schule soll die Attraktivität des Lehrkräfteberufs steigern und die Vielfalt der Möglichkeiten transportieren.
  • Podcast „Weltenretter – Mission Lehrkraft“: Der Podcast berichtet in sechs Folgen unter anderem zu den Themen Studium, Seiteneinstieg und Perspektiven des Lehrerberufs.

 

Etablierung und Ausbau von schulischen Unterstützungssystemen:

  • Insbesondere an Grund-, Förder- und Ganztagsschulen werden intensiv pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt.
  • Besonders an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen werden Schulverwaltungsassistenten eingestellt, die die Schulleitung und Lehrkräfte kontinuierlich z. B. bei der Organisation des Unterrichts, schulischer Veranstaltungen, des Schulanmeldeverfahrens und von Elternsprechtagen unterstützen und somit zur Entlastung des Lehrkörpers beitragen.
  • Im Projekt „Digitalassistenz an Schulen“ sind derzeit ca. 70 Personen aktiv. Sie fördern digital gestützte Lerninhalte und -methoden, stärken Schulpersonal in seinen Kompetenzen und unterstützen die digitale Schulorganisation. Geplant ist eine Einstellung von bis zu 100 Digitalassistenten.
  • Das Land und die Kommunen haben die Finanzierung der 380 ESF-geförderten Schulsozialarbeiterstellen gesichert. Anfang des kommenden Jahres werden weitere 85 dazukommen.
  • Schulen können über ein Budget externes Personal auf Honorarbasis für schuleigene Aufholaktionen, Schulprojekte oder Hausaufgabenbetreuung binden.
  • An Schulen kann ein Freiwilliges Soziales Jahr sowie der Bundesfreiwilligendienst abgeleistet werden. Die Kapazitäten dafür wurden erhöht.